Tierhaltung der Mieter
Die Tierhaltung in Mietimmobilien ist ein diskussionsreiches Thema, welches oft zu Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien führt.
Ob Tiere in dem vermieteten Objekt gehalten werden dürfen oder nicht, muss im Mietvertrag eindeutig geregelt sein. Hiervon ausgenommen sind Kleintiere, die im Käfig gehalten werden – diese Tierhaltung darf grundsätzlich nicht verboten werden. Das gilt zum Beispiel für Meerschweinchen oder Kaninchen, aber Aquarien benötigen keine besondere vermieterliche Erlaubnis. Wenn ein Vermieter einem Mieter die Haltung von Tieren wie Katzen oder Hunden erlaubt, muss er dies auch allen anderen Mietern gestatten.