Erbe einer Immobilie
Wenn Sie ein Haus geerbt haben, müssen Sie einige weitreichende Entscheidungen treffen. Sie können selbst in das Haus einziehen, es vermieten oder verkaufen. Welche der drei Optionen aus finanzieller Sicht optimal ist, hängt von zahlreichen Details ab. Dazu zählen beispielsweise der Gesamtwert der Erbschaft und Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Unabhängig von Ihrer Entscheidung müssen Sie aber in jedem Fall zunächst einige Formalitäten erledigen.
Welche Nachweise benötigt das Grundbuchamt?
Um als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen zu werden, benötigen Sie im Regelfall einen Erbschein. Mithilfe dieses Erbscheins weisen Sie gegenüber dem Grundbuchamt nach, dass Sie der neue Eigentümer der Immobilie sind. Erst jetzt können Sie Einsicht ins Grundbuch nehmen, was Sie auch unbedingt tun sollten. Es kann sich in einigen Fällen herausstellen, dass die Immobilie so hoch belastet ist, dass ein Ausschlagen der Erbschaft erwogen werden sollte. Wenn im Grundbuch keine unangenehmen Überraschungen lauern und Sie das Erbe annehmen, können Sie mit dem Erbschein sofort die Berichtigung des Grundbucheintrags beantragen.
Der Erbschein reicht zunächst aus!
Wenn Sie das Haus verkaufen möchten, müssen Sie nicht warten, bis das Grundbuchamt Sie als neuen Eigentümer eingetragen hat. Der Erbschein genügt als Nachweis.
Hinweis zur Ablehnung der Erbschaft
Wenn Ihnen Hinweise darauf vorliegen, dass das Erbe möglicherweise hauptsächlich aus Schulden besteht und daher besser abgelehnt werden sollte, ist Vorsicht geboten! Normalerweise wird das Erbe erst durch eine formlose Erklärung angenommen, diese Erklärung kann aber auch durch schlüssiges beziehungsweise „konkludentes“ Handeln erfolgen. Der Ratschlag lautet also, bis zur Entscheidung nichts zu tun, was als stillschweigende Annahme des Erbes verstanden werden kann. Wenn das Haus vermietet ist, stellt beispielsweise die Annahme von Zahlungen der Mieter ein solches konkludentes Handeln dar.