Kosten im Erbfall
Erbschaftssteuer
Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt nicht nur von der Höhe des vererbten Vermögens ab, sondern auch von Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und von der weiteren Verwendung der geerbten Immobilie. Kinder und Ehegatten zahlen keine Erbschaftssteuer, wenn Sie das Haus selbst nutzen. Allerdings wird die Steuer nachträglich fällig, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall verkauft oder vermietet wird.
Erbschaftssteuer für Ehepartner
Wenn der Ehepartner erbt, beträgt der Freibetrag 500.000 Euro. Hinzu kommt meist noch ein erheblicher Versorgungsfreibetrag, der allerdings auch davon abhängt, ob zusätzlich Renten- oder Pensionsansprüche durch den Tod des Ehepartners entstehen. Für das nach Abzug aller Freibeträge verbleibende Vermögen gelten folgende Steuersätze:
Bis 75.000 Euro: 7 Prozent
Bis 300.000 Euro: 11 Prozent
Bis 600.000 Euro: 15 Prozent
Bis 6 Mio. Euro: 19 Prozent
Für noch höhere Vermögen steigt der Steuersatz weiter, der Maximalwert von 30 Prozent gilt ab 26. Mio. Euro. Die unterschiedlichen Steuersätze werden für den jeweiligen Vermögensanteil erhoben. Verbleiben also nach Abzug der Freibeträge beispielsweise 100.000 Euro, müssen für 75.000 Euro sieben Prozent gezahlt werden und für 25.000 Euro elf Prozent.
Erbschaftssteuer für Kinder
Viel ändert sich nicht, auch Kinder profitieren von den niedrigsten Steuersätzen. Lediglich der Freibetrag ist mit 400.000 Euro etwas niedriger.
Erbschaftssteuer für entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen
Hier beträgt der Freibetrag lediglich 20.000 Euro. Der Steuersatz beträgt einheitlich 30 Prozent und steigt erst bei einem Wert von 13 Mio. Euro auf 50 Prozent.
Erbschaftssteuer für Geschwister
Geschwister genießen deutlich weniger Steuervorteile als Kinder oder Ehepartner. Der Freibetrag beläuft sich wie bei Fremden auf nur 20.000 Euro. Auch die Steuersätze sind deutlich höher:
Bis 75.000 Euro: 15 Prozent
Bis 300.000 Euro: 20 Prozent
Bis 600.000 Euro: 25 Prozent
Bis 6 Mio. Euro: 30 Prozent
Welche Kosten fallen außerdem im Erbfall an?
Als Erbe sollten Sie keine Zeit verlieren, falls Sie das Haus verkaufen möchten. Sämtliche laufenden Kosten der Immobilie gehen sofort auf Sie über. Es fallen zum Beispiel an:
Gebühren für den Erbschein
Versicherungskosten (Gebäudeversicherung, Gebäudehaftpflicht…)
Grundsteuer
Kosten für den Stromanschluss, Internetanschluss und für weitere Dienstleister
Kommunale Gebühren (Müll, Abwasser…)
Abgesehen von den Steuern handelt es sich meist um kleinere Positionen. Sie sollten aber eben darauf gefasst sein, dass Ihnen als Erbe eine Vielzahl an Rechnungen ins Haus flattert.