Bestellerprinzip
Wenn Sie als Immobilienbesitzer eine Wohnung oder ein Haus vermieten wollen, gilt der Grundsatz: Wer den Makler bestellt, muss auch die Provision tragen. Damit ist ausgeschlossen, dass die Courtage für einen beauftragen Makler später an den Mieter weitergegeben oder auf ihn umgelegt werden. Nimmt ein Mietsuchenden jedoch die Hilfe eines Maklers in Anspruch und es kommt zum Abschluss, muss der Mieter als „Besteller“ der Maklerleistungen diese auch bezahlen.