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Abgeltungsklausel

  • 3. Juli 2019
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Eine Abgeltungsklausel in einem Mietvertrag verpflichtet den Mieter dazu, anteilig die Kosten für Schönheitsreparaturen zu übernehmen, sofern die Fristen noch nicht abgelaufen sind. Die Reparaturen werden durch eine entsprechende Fachfirma durchgeführt.