Alle Stockwerke oberhalb des Erdgeschosses und mit Ausnahme des Dachbodens gelten als Obergeschoss.
Bis 2002 konnte durch die Ökozulage eine Förderung für energiesparende Baumaßnahmen beantragt werden. Sie wurde durch die Energiesparverordnung ersetzt.
Bei einem Optionstarif steht einem Bauherren der Zeitpunkt der Fertigstellung frei. Er kann dadurch Schwankungen im Zinsmarkt ausnutzen.