Mietpreisbremse
Früher konnten Mieten vieler Immobilien erhöht werden, indem neue Mietverträge mit einem höheren Mietzins abgeschlossen wurden. Dies wird mit der Mietpreisbremse nicht mehr so einfach möglich sein. Daher folgende Tipps:
Bei einer Neuvermietung müssen Sie darauf achten, ob die Wohnung in einem Gebiet liegt, das vom Bundesland als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt eingestuft wird.
Bei umfassenden Modernisierungsarbeiten ist zu prüfen, ob die Mietpreisbremse aufgrund des Umfangs der Investition nicht für diese Wohnung gilt.
Haben Sie bisher eine Miete rechtsverbindlich vereinbart, die oberhalb der Mietpreisbremse liegt, muss die Miete nicht nach unten korrigiert werden – weder bei einer Neuvermietung noch bei einem laufenden Mietverhältnis.