Nach der Beurkundung
Hat der Notar den Kaufvertrag über eine Immobilie beurkundet, beginnt seine eigentliche verantwortungsvolle Aufgabe. Er muss dafür Sorge tragen, dass der Kaufvertrag ordnungsgemäß abgewickelt werden kann. Ziel ist, dass der Verkäufer möglichst schnell den Kaufpreis erhält und der Käufer möglichst schnell als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird. Hinsichtlich der Notarkosten müssen Sie ca. 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises veranschlagen.
Auflassungsvormerkung
Der Notar beantragt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers in das Grundbuch. Damit wird sichergestellt, dass der Verkäufer das Grundstück nicht ein weiteres Mal an eine dritte Person verkaufen kann und der erste Erwerber sicher als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird. Als Käufer werden Sie zur Eintragung als neuer Eigentümer in das Grundbuch sozusagen „vorgemerkt“.
Grundschuld
Der Notar schreibt im Grundbuch eingetragene Gläubiger an, ob und unter welchen Voraussetzungen sie auf ihr eingetragenes Recht (z.B. Grundschuld, Wohnrecht) verzichten. Haben Sie als Verkäufer ursprünglich den Kaufpreis für das Grundstück finanziert und zugunsten der Bank eine Buchgrundschuld bestellt, muss die Bank die Löschung der Grundschuld erklären, da der Käufer regelmäßig kein Interesse dran hat, die Grundschuld zu übernehmen.
Gesetzlichen Vorkaufsrecht
Der Notar schreibt die Gemeinde an, informiert sie über den Kauf und fragt an, ob die Gemeinde von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte. Dass die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausübt, ist in der Praxis der Ausnahmefall.
Grunderwerbssteuer
Der Notar übersendet eine Abschrift des Kaufvertrages an das Finanzamt. Dort wird die Grunderwerbssteuerfestgesetzt. Der Käufer erhält den Grunderwerbssteuerbescheid, mit der Aufforderung, innerhalb einer vorgegebenen Frist, meist sind es vier Wochen, die Grunderwerbssteuer zu zahlen.
5. Belastungsvollmacht
Zur Kaufpreisfinanzierung steht oft eine Belastungsvollmacht im Kaufvertrag. Dazu wird der Notar auf Ihre Veranlassung die Grundschuld beurkunden. Regelmäßig stellt die Bank dafür ein bankeigenes Formular zur Verfügung. Der Notar wird die Grundschuld nach der Beurkundung zur Eintragung ins Grundbuch anmelden.
6. Bezahlung
Sobald der Notar sicher sein kann, dass Sie als Käufer im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen werden können, wird er den Kaufpreis fällig stellen und Sie auffordern, den Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen.
7. Eigentumsumschreibung
Hat der Verkäufer den Kaufpreis erhalten, und hat der Käufer die Grunderwerbssteuer bezahlt und damit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes erhalten, wird der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen. Dieser Vorgang wird als Auflassung bezeichnet