Die Grundstücke befinden sich in Außenbereichslagen der Gemeinde Rhede. Bauliche Nutzung der umliegenden Grundstücke ist nur vereinzelt vorhanden. Überwiegend sind die umliegenden Flächen landwirtschaftlich genutzt. Das Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze. Störende oder umweltbeeinflussende Gewerbebetriebe sowie Windenergie- anlagen/Windparks wurden in der näheren, unmittelbaren Grundstücksumgebung nicht errichtet.
Bodenrichtwert: Das Katasteramt gibt den derzeitigen Bodenrichtwert mit 5,50 €/qm an
Abmessungen: Straßenfront ca. 302m, Mittlere Grundstückstiefe ca. 104m
Verpachtungsstand: Pachtvertrag vom 01.11.2017 bis zum 31.10.2022
Weitere Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage. Das Grundstück wird gegen Höchstgebot verkauft.
Grundstücksgrößca. 31.375 qm
Nutzung: Da es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen im Außenbereich handelt, ist eine bauliche Nutzung der Grundstücke in absehbarer Zeit als ausgeschlossen anzusehen. Die landwirtschaftliche Nutzung durch die vorhandenen Rechte nur unwesentlich beeinflusst.
Erschließungszustand: Erschließungsanlagen zur baulichen Nutzung der Grundstücke sind nicht vorhanden. Erschließungsbeiträge gem. § 127 BauGB, Straßenausbaubeiträge sowie Abwasserbeiträge stehen nicht aus Erschließung der Grundstücke durch die Straßen „Grenzweg“
Art und Maß der baulichen Die Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen
Nutzung: Bebauungsplanes, so dass sich die Nutzbarkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) richtet.
Erschließung/
Hausanschlüsse: Hausanschlüsse an das Wasser-, Abwasser-, Strom- und Telekommuni- kationsnetz sind nicht vorhanden
Lage und Umfeld
26899 Rhede (Ems) (Gemarkung Neurhede Flur 10 Flurstück 66/2 (landwirtschaftliche Fläche, Grenzweg zur Größe von ca. 31.375 qm)
Courtage
5,95 % vom Kaufpreis inkl. ges. MwSt. auf den Kaufpreis ist mit Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluß) verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, BS Immobilien Kontor Büürma GmbH und ggf. deren Beauftragter, erhalten unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Im übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.