Kosten im Erbfall
Erbschaftssteuer Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt nicht nur von der Höhe des vererbten Vermögens ab, sondern auch von Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und von der weiteren Verwendung der geerbten Immobilie. Kinder und Ehegatten zahlen keine Erbschaftssteuer, wenn Sie das Haus selbst nutzen. Allerdings wird die Steuer nachträglich fällig, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall verkauft oder vermietet wird. Erbschaftssteuer für Ehepartner Wenn der Ehepartner erbt, beträgt der Freibetrag 500.000 Euro. Hinzu kommt meist noch ein erheblicher Versorgungsfreibetrag, der allerdings auch davon abhängt, ob zusätzlich Renten- oder Pensionsansprüche durch den Tod des Ehepartners entstehen. Für das nach Abzug aller Freibeträge verbleibende Vermögen gelten folgende Steuersätze: Bis 75.000 Euro: 7 Prozent Bis 300.000 Euro: 11 Prozent Bis 600.000 Euro: 15 Prozent Bis 6 Mio. Euro: 19 Prozent Für noch höhere Vermögen steigt der Steuersatz weiter, der Maximalwert von 30 Prozent gilt ab 26. Mio. Euro. Die unterschiedlichen Steuersätze werden für den jeweiligen Vermögensanteil erhoben. Verbleiben also nach Abzug der Freibeträge beispielsweise 100.000 Euro, müssen für 75.000 Euro sieben Prozent gezahlt werden und für 25.000 Euro elf Prozent. Erbschaftssteuer für Kinder Viel ändert sich nicht, auch Kinder profitieren von den niedrigsten Steuersätzen. Lediglich der Freibetrag ist mit 400.000 Euro […]