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Schufa-Auskunft

Schufa-Auskunft

Warum der SCHUFA-Bonitätscheck einen Vertrauensbonus darstellt Das deutsche Mietrecht gilt als sehr mieterfreundlich, es schützt in vielen Fällen vor nachteiligen Vertragsauslegungen und anderen Einschränkungen. Dem Vermieter sind hierdurch enge Grenzen gesetzt, was das Ausfallrisiko erhöht und ein schnelles Eingreifen erschwert. Aufgrund dieses veränderten Risikos verlangen immer mehr Vermieter eine Bonitätsauskunft von Mietinteressenten. Diese machen sich hierdurch transparent, ohne zu viel persönliche Informationen preiszugeben. In dieser Schufa Mieterauskunft sind deshalb lediglich für die Vermietung relevante Daten enthalten. So sieht der SCHUFA-Bonitätscheck aus In der Schufa sind, je nach persönlicher Situation, Hinweise auf positive Vertragsdaten enthalten. Außerdem werden mögliche Zahlungsausfälle dokumentiert und erläutert. Also auch jene Forderungen, die vom Schuldner bereits ausgeglichen wurden oder laufend beglichen werden. Negativmerkmale stehen dadurch nicht einfach im Raum, auch der positive Wille des Schuldners wird bei den Wahrscheinlichkeitswerten berücksichtigt. Zudem wird überprüft, ob Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen (Amtsgerichte, etc.) oder aus Datenbanken der anderen Vertragspartner vorliegen. Genutzt werden kann dieser SCHUFA-Bonitätscheck für beliebig viele potentielle Vermieter. Die Art des Dokuments, in digitaler Form oder auf kopiergeschütztes Spezialpapier mit Wasserzeichen gedruckt, kann selbständig gewählt werden. Wie der SCHUFA-BonitätsCheck zustande kommt Vor allem für Wohnungen in gefragten Innenstadtlagen oder in renoviertem Zustand herrscht eine anhaltend hohe Nachfrage. Da […]

Vorfälligkeitsentschädigung

Vorfälligkeitsentschädigung

Vorfälligkeitsentschädigung ist diejenige Entschädigung, die ein Kreditnehmer der Bank zahlen muss, wenn er sein Hypothekendarlehen vorzeitig kündigt. Will ein Eigentümer seine Immobilie verkaufen, kann es sein, dass dieses Thema relevant wird. Eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt nur dann, wenn der Hypothekendarlehensvertrag nach Ablauf von zehn Jahren mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt wird (§ 489 Abs. I Nr. 2 BGB). Teils erweisen sich aber auch die Widerrufsbelehrungen der Banken als fehlerhaft, mit der Konsequenz, dass der Darlehensnehmer den Kreditvertrag widerrufen und das Hypothekendarlehen zurückzahlen kann, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Vor Ablauf von zehn Jahren steht dem Darlehensnehmer nur ausnahmsweise ein Kündigungsrecht zu, wenn er ein berechtigtes Interesse vorträgt und seit der Auszahlung des Darlehens sechs Monate vergangen sind (§ 490 Abs. II BGB). Als berechtigtes Interesse erkennt das Gesetz ausdrücklich an, wenn der Darlehensnehmer seine Immobilie verkaufen möchte. Ob er sich dazu aus privaten oder beruflichen Gründen veranlasst sieht, spielt keine Rolle. Kündigt er, hat die Bank Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. II S. 3 BGB). Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung Will der Darlehensnehmer im Hinblick auf ein sinkendes Hypothekenzinsniveau im Einvernehmen mit der Bank sein Darlehen vorzeitig umschulden, muss er kalkulieren, inwieweit eine Vorfälligkeitsentschädigung den Zinsvorteil möglicherweise zunichte […]

Darlehen

Darlehen

Mit dem Abschluss des Darlehensvertrages verpflichtet sich der Darlehensgeber gegenüber dem Darlehensnehmer, ihm für einen fest vereinbarten Zeitraum einen bestimmten Geldbetrag zu überlassen, während der Darlehensnehmer sich verpflichtet, das überlassene Kapital zu verzinsen und zurückzuerstatten (§ 488 BGB). Der Verwendungszweck des Darlehens (Immobiliendarlehen, Finanzierungskauf, Dispokredit) bestimmt unterschiedliche Details des Darlehensvertrages. Das Gesetz regelt die Kündigungsfristen sehr eingehend: Vereinbaren die Parteien keinen festen Rückzahlungstermin , hängt die Fälligkeit des Darlehens davon ab, dass eine Partei den Vertrag kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate. Wird das Darlehen für einen bestimmten Zeitraum gewährt und der Zins für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben , kann der Darlehnsnehmer den Darlehensvertrag mit Ablauf der Zinsfestschreibungszeit bereits vor Ablauf der Laufzeit des Vertrages mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Festschreibungszeit kündigen (§ 489 Abs. I Nr. 1 BGB). Der Darlehensnehmer kann den Darlehensvertrag unabhängig von der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit und der Laufzeit des Darlehensverlages in jedem Fall mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten nach Ablauf von 10 Jahren kündigen (§ 489 Abs. I Nr. 2 BGB). Ist ein variabler Zinssatz vereinbart, kann der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen (§ 489 Abs. II BGB). Hat der Darlehensnehmer seine Immobilie finanziert und zur Sicherung des Darlehens eine Grundschuld gewährt, kann er das Darlehen mit einer Kündigungsfrist […]

Grundwissen zur Finanzierung

Grundwissen zur Finanzierung

Die Finanzierung ist mithin das Fundament eines Gebäudes. Dem Leitspruch „Immobilien sind Betongold“ steht das Risiko gegenüber, dass sich der Bauherr oder Erwerber bei der Finanzierung ihrer Träume überschätzen oder verkalkulieren und einen Schuldenberg anhäufen, der sie zeitlebens belastet. Um dieses Risiko einzudämmen, sollte sich jeder, der eine Immobilie bauen oder erwerben möchte, informieren und die eigenen finanziellen Möglichkeiten realistisch einschätzen. Am Anfang einer jeden Finanzierung steht die Ermittlung der monatlichen Belastbarkeit. Wer nicht genügend Eigenkapital besitzt und den Kaufpreis zwangsläufig über ein Bankdarlehen finanzieren muss, muss wissen, wie viel Belastung er sich im Hinblick auf seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zuverlässig und zumutbar leisten kann. Den monatlichen Einnahmen sind die monatlichen Ausgaben (Lebenshaltungskosten) sowie potentielle zusätzliche Belastungen (Arbeitsausfall bei Krankheit, Steuernachzahlungen, Ausbildungskosten) gegenüberzustellen. Im nächsten Schritt ist festzustellen, wie hoch das Darlehen sein darf. Dessen Höhe hängt vom aktuellen Hypothekenzinssatz ab. In Zeiten niedriger Zinsen (im Oktober 2016 gab es Darlehen mit 10-jähriger Zinsfestschreibung für 0,85 %) lassen sich höhere Beträge finanzieren als in Hochzinszeiten (im Jahr 1990 lagen die Zinsen bei 10 %). Hierbei ist es wichtig, einen günstigen Zinssatz möglichst lange (mindestens 10 Jahre) festzuschreiben. Nur so lässt sich das Risiko vermeiden, dass nach Ablauf der Zinsfestschreibungszeit höhere Zinsen zu […]