Scheidung – Das Trennungsjahr
Zunächst einmal stellt sich die Frage, ab wann eine Trennung vorliegt. Dies ist immer dann eindeutig der Fall, wenn die Ehegatten bereits in getrennten Immobilien wohnen. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Partner noch im selben Haus wohnen und trotzdem eine Trennung unterstellt werden kann. Voraussetzungen für eine Trennung Gemäß der aktuellen Rechtsprechung ist immer dann von einer Trennung auszugehen, wenn die Partner getrennt wirtschaften, d.h. getrennt einkaufen, kochen, essen, etc. und auch kein gemeinsames Schlafzimmer mehr nutzen. Das kann auch der Fall sein, wenn beide, z.B. aus finanziellen Gründen, noch das gleiche Haus bewohnen. Der Gesetzgeber hat sich bewusst dazu entschieden, die Ehepartner nicht zur räumlichen Trennung zu verpflichten. Denn: Eine Trennung soll nicht noch durch gesetzliche Normen befördert oder gefestigt werden. Hausnutzung nach Trennung und im Trennungsjahr Trotzdem entscheiden sich fast alle Ehepaare für eine räumliche Trennung. In der Regel zieht erst einmal ein Ehepartner aus. Hat der Ausgezogene innerhalb von 6 Monaten nach seinem Auszug keine ernsthafte Rückkehrabsicht bekundet, so geht der Gesetzgeber davon aus, dass der ausgezogene Ehegatte dem verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat. Der Ausgezogene hat das Recht, ein Entgelt für die Nutzungsüberlassung zu verlangen, da der in dem Haus wohnende Ehegatte jetzt einen Wohnvorteil besitzt. Zur Berechnung des Wohnvorteils […]